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Verfasst von: Alexandra am 03.05.2016 12:20
 


THEMA:  Steuer von Österreich auch in Deutschland angeben

Hallo, ich hab folgende Situation:

wir (Mann, Frau, Kind) sind im April 2015 von Deutschland nach Österreich gezogen. Mein Mann hat in Deutschland vollzeit gearbeitet und hat nach dem Umzug hier in Österreich wieder vollzeit gearbeitet. Ich habe in Deutschland geringfügig gearbeitet und arbeite seit Oktober 2015 20Std die Woche. Nun habe ich mit dem Finanzamt in Deutschland gesprochen wegen der Steuer. Die erklärten mir, dass ich nicht nur für die 4 Monate, die wir noch in Deutschland gewohnt und gearbeitet haben, Lohnkosten und sonstiges angeben müssen, sondern auch die Gehälter aus Österreich. Wie kann das sein?

lg

Alexandra

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 03.05.2016 15:04
 


THEMA:  Steuer von Österreich auch in Deutschland angeben

Leider haben machen auch wir diese Erfahrung immer wieder.

Die deutsche Finanz rechnet im Jahr des Wegzugs einen Progressionsvorbehalt.

Dafür bekommen Sie in Österreich Steuer zurück.

Wir helfen Ihnen gerne dabei.

www.steuerberatung-weiss.at

Terminvereinbarung unter:

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