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Verfasst von: Sunny am 02.05.2016 08:29
 


THEMA:  Bankomatkartenzahlung richtig als Eingang verbuchen

Hallo,

mit welchem Stichtag muss ich eine Einnahme welche mit der Bankomatkarte bezahlt wird rechtswirksam verbuchen?

Am Tag der Zahlung vom Kunden oder am tag des tatsächlichen Geldeinganges auf meinem Konto?

Als Einzelunternehmer zählt soweit ich weiss immer das Geldeingangs Datum (zu und Abflussprinzip).

Das Geld bekomme ich von der Zwischenfirma welches die Kartenzahlung abwickelt im längsten Fall immer

erst nach 30 Tagen tatsächlich auf mein Bankkonto überwiesen.

 

Vielleicht kann mir jemand diesbezüglich einen Tipp geben.

 

 

Verfasst von: C.M. am 15.05.2016 18:19
 


THEMA:  Bankomatkartenzahlung richtig als Eingang verbuchen

****

Eine Einnahme liegt erst dann vor, wenn man den Geldbetrag für eine Leistung erhalten hat, sei es in bar oder auf einem Konto gutgeschrieben. Die Verfügungsmacht reicht aus.

*****

Solange Sie also das Geld der Zwischenfirma nicht erhalten haben, können Sie wohl auch nicht über das Geld verfügen (oder doch?), von daher findet der Zufluss erst statt, wenn Sie über das Geld auf Ihrem Konto frei verfügen können.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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