Guten Abend!
2 Gesellschafter zu je 50% in einer OG
Hier könnte man ja auch die Beiträge zur Pflichtversicherung als normale Betriebsausgaben und nicht als Sonderausgaben erfassen oder? Zahlen ja beide dann wohl gleich viel Beiträge. Nimmt man das im Formular E6 a einfach unter die Kennzahl 9230?
Beim E1 a gibt es ja für die Pflichtbeiträge die KZ 9225. Diese gibt es beim E6 a ja nicht. Also wohin damit, wenn man es über die Betriebsausgaben laufen lässt?
Vielen Dank im voraus. |