Ich möchte gern wissen, ob man folgende Kosten, die im Zuge des Wohnungskaufs entstanden sind...:
- Maklerprovision - Kosten für den Rechtsanwalt - Kosten für Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr - Kreditkosten (Kreditraten, Tilgung + Zinsen, Bearbeitungskosten...)
... in das Steuererklärungsformular NUR unter die Nummer 456 (Sonderausgabe): "Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden" ... summieren und eintragen soll. (Da es hier um den gesamten Betrag von circa 25.000 Euro geht, bin ich vorsichtig, und bitte um detaillierte Informationen.)
Somit hätte ich 2 Fragen: - Frage 1) sollte man die gesammte Summe nur unter eine Nummer (456) im Steuererklärungsformular eintragen? - Frage 2) sollte man die oben angeführten Kosten auf verschiedene Nummern im Steuererklärungsformular verteilen? Falls das der Fall ist, welche Nummer sind es?
Bitte um Rückmeldung und präzise Informationen.
Vielen Dank! Max
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