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Verfasst von: Martin am 02.04.2016 19:40
 


THEMA:  Vorsteuerpauschalierung

Hallo! Ich überlege mir, von der Vorsteuerpauschalierung Gebrauch zu machen. Ich bin mir dabei nicht sicher, welche Umsätze ich zur Berechnung nehmen kann. Ich habe überwiegend Umsatz aus dem Ausland (EU und Drittländer, mit 0% USt. und Vermerk auf innergem. Lieferung bzw. Reverse Charge), fast nichts innerhalb Österreichs. Ich bin regelbesteuert, USt.-pflichtig usw.

Ein Bilanzbuchhalter sagt mir, ich könne alle diese Umsätze zur Berechnung nehmen, was mich sehr wundert. Ich denke mir, nur Umsätze die auch USt. drauf haben können da mit rein. Bitte sagt mir Bescheid!

Verfasst von: Posch Rüdiger am 07.04.2016 07:16
 


THEMA:  Vorsteuerpauschalierung

In den Richtlinien ist von steuerbaren Lieferungen und sonstigen Leistungen die Rede. Reverse Charge Leistungen sind in Österreich nicht steuerbar, also meiner Meinung nach nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Innergem. Lieferungen und Exporte demnach schon. Praktisch alle Umsätze die in die Steuererklärung eingetragen werden, zählen zur Bemessungsgrundlage,  mfG Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at

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