Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Maximilian am 27.03.2016 21:48
 


THEMA:  Steuererklärung - Wohnungskauf

Im Jahr 2015 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft.

Für die Wohnung hatte ich folgende Ausgaben:

- Maklerprovision
- Kosten für Rechtsanwalt
- Kosten für Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr 
- Kreditkosten (Kreditraten, Tilgung + Zinsen, Bearbeitungskosten...)

Es geht um den gesamten Betrag von circa 25.000 Euro.

Es ist mir bekannt, dass man die Kosten unter 456 (Sonderausgabe) ins Formular eintragen kann: "Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden".
Allerdings bekomme ich auf die Summe von circa 25.000 Euro nur circa 300 Euro zurück (Vorberechnung).

Meine Frage ist - ist der Punkt 456 der einzige, wo man alle oben genannte Kosten (25.000 Euro) eintragen muss?
Kann man mehr als 300 Euro zurück bekommen? Falls ja, wie (unter welchen Nummern) soll ich die Kosten absetzen?

(Da ich circa 25.000 Euro ausgegeben habe, erwarte ich, dass ich mehr Geld als 300 Euro zurück bekommen soll).
Wenn ich NUR 300 Euro für alle Kosten zurück bekommen kann, bitte um explizite Bestätigung, dass es die einzige Option ist, und dass ich die gesamte Summe NUR unter der Nummer 456 im Formular eintragen muss.

 

Vielen Dank!

Verfasst von: Claudia am 30.03.2016 09:07
 


THEMA:  Steuererklärung - Wohnungskauf

Es werden wohl nicht die gesamten 25.000 berücksichtigt. Denn es gibt eine Obergrenze.

 

****

Versicherungsbeiträge und Ausgaben für Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung sind nur bis zu einem Höchstbetrag von € 2.920,- p.a. absetzbar. Dieser Betrag erhöht sich um weitere € 2.920,- bei Zustehen des AVAB/AEAB bzw. zusätzlich um € 1.460,- bei mindestens 3 Kindern. Ab dem Veranlagungsjahr 2016 entfällt der Erhöhungsbetrag für Kinder.

Verfasst von: Maximilian am 30.03.2016 14:25
 


THEMA:  Steuererklärung - Wohnungskauf

Ich habe vermutet, dass es eine Obergrenze gibt.
Allerdings das was mich interessiert ist, wie ich die Steuererklärung richtig ausfüllen soll, und den maximalen Betrag bekommen kann.

 

Ich wohne allein in meiner Wohnung und habe momentan keine Kinder.

Heißt das:
a) dass ich alle oben angeführten Kosten (circa 25.000 Euro) nur unter der Punkt 456 eintragen soll?
b) dass ich von 25.000 Euro oben angeführten Kosten "nur" circa 300 Euro zurück bekommen kann? nicht mehr?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.147.86.27 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.