Im Jahr 2015 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft.
Für die Wohnung hatte ich folgende Ausgaben:
- Maklerprovision - Kosten für Rechtsanwalt - Kosten für Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr - Kreditkosten (Kreditraten, Tilgung + Zinsen, Bearbeitungskosten...)
Es geht um den gesamten Betrag von circa 25.000 Euro.
Es ist mir bekannt, dass man die Kosten unter 456 (Sonderausgabe) ins Formular eintragen kann: "Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden". Allerdings bekomme ich auf die Summe von circa 25.000 Euro nur circa 300 Euro zurück (Vorberechnung).
Meine Frage ist - ist der Punkt 456 der einzige, wo man alle oben genannte Kosten (25.000 Euro) eintragen muss? Kann man mehr als 300 Euro zurück bekommen? Falls ja, wie (unter welchen Nummern) soll ich die Kosten absetzen?
(Da ich circa 25.000 Euro ausgegeben habe, erwarte ich, dass ich mehr Geld als 300 Euro zurück bekommen soll). Wenn ich NUR 300 Euro für alle Kosten zurück bekommen kann, bitte um explizite Bestätigung, dass es die einzige Option ist, und dass ich die gesamte Summe NUR unter der Nummer 456 im Formular eintragen muss.
Vielen Dank! |