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Verfasst von: Jim am 22.03.2016 20:11
 


THEMA:  Mit dem Fahrrad zur Universtität (Kilometergeld)

Hallo,

ich bin Student und wohne ca. 6km von der Uni entfernt.
Dort hin fahre ich mit dem Fahrrad.

Laut Beschreibung:
Fahrrad
Beruflich veranlasste Fahrten (gilt nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) mit einem privaten Fahrrad können in Form des Kilometergeldes in Höhe von 0,38 Euro pro Kilometer als Werbungskosten berücksichtigt werden. Maximal für 1.500 Kilometer (= bis zu 570 Euro) jährlich.

So wie ich das verstanden habe kann ich meine Fahrten als Werbungskosten abschreiben.
Wenn ja stellt sich mir die Frage wie ich dies nachweisen soll / ob ich dies nachweisen muss? Würde hier ein Auszug aus dem Stundenplan reichen?
Unter welcher Kennzahl wäre dies einzutragen? 721?

Liebe Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.03.2016 17:58
 


THEMA:  Mit dem Fahrrad zur Universtität (Kilometergeld)

Wenn die Uni nicht Ihre Arbeitsstätte ist, dann können Sie die Fahrradkilometer absetzen.

Sie sollten auch ein Fahrtenbuch führen.

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