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Verfasst von: Claudia am 22.03.2016 14:18
 


THEMA:  Aufbewahrungspflicht Buchhaltung

Schönen guten Tag!

Ich habe nun etliche Seiten im Internet durchstöbert, aber wirklich schlau draus werde ich.

Wenn man die Buchhaltung mit einer Software macht, dann muss man die Daten ja auch 7 Jahre lang aufbewahren.

Ist hier eine CSV-Datei ausreichend? Was anderes exportiert mein Programm nicht.

Ich hatte auch schon versucht, Druckdateien zu erstellen. Die sind dann im prn. Format, allerdings kann ich nicht kontrollieren was da wirklich drin steht, weil ich sie nicht öffnen kann. Naja.

Und wenn man die Buchhaltung regelmäßig druckt. Monatliches Buchungsjournal und am Jahresende das Gesamte Journal druckt und mit den Belegen ablegt. Muss man die Daten dann dennoch aufbewahren oder ersetzt die gedruckte Variante die Datenspeicherung?

Und mein Programm ist für die UST-Bruttomethode ausgelegt. Kein Problem ich nutze diese auch, da ich diese Grenzen für die USt nicht überschreite. Aber falls die Nettomethode gebraucht wird. Kann ich dann die UST und VST einfach mit Minus buchen, sodass sich diese wieder aufhebt? Das Journal selbst zeigt Netto / UST (VST) / Brutto. Aber die komprimierte Jahresaufstellung mit den Gesamtsummen zeigt nur die Nettosummen und listet auch die USt bzw. VST auf, wodurch der Punkt Gewinn/Verlust natürlich wieder ein Brutto darstellt. Kann ich dies mit einer Minusbuchung korrigieren, damit Gewinn/Verlust auch Netto angezeigt wird oder wie kann man dies geschickt lösen?

 

Vielen Dank.

Verfasst von: Claudia am 22.03.2016 14:33
 


THEMA:  Aufbewahrungspflicht Buchhaltung

Oder weil es mir gerade einfällt. Ich muss die Jahresübersicht ja nicht aus dem Programm drucken, sondern kann diese auch separat anfertigen, solange es zum gespeicherten Buchungsjournal passt oder?

Weil im Buchungsjournal werden die UST und VST nicht auf einem eigenen Konto gelistet, sondern sind wie erwähnt als Netto / UST(VST) / Brutto eingebettet. Also alle 3 Beträge in einer Zeile. Und dann könnte ich doch die Jahrsübersicht anhand des Journals erstellen und ablegen. Oder darf man das nicht?

 

Danke.l

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