Guten Tag!
Ich bin freier Dienstnehmer und möchte 3 Monate in Bildungskarenz gehen. Während der Bildungskarenz habe ich die Möglichkeit, geringfügig bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten. Nun habe ich die Info von einem Berater bekommen, dass das gesamte Kalenderjahr herangezogen wird und man im gesamten Kalenderjahr im Durchschnitt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen muss. dh. wenn ich von Jän-März in Bildungskarenz gehe, darf ich als freier Dienstnehmer die restlichen Monate auch nur geringfügig arbeiten (bzw max 11,1% des Umsatzes müssen unter ger Geringfügigkeitsgrenze bleiben)? Dies wäre meinem Arbeitgeber sicher nicht Recht und widerspricht auch der Idee der Bildungskarenz. Ich wollte dann natürlich mit meiner verbesserten Qualifikation wieder voll einsteigen. Bin für alle Hinweise und Tipps dankbar! Danke & bG |