Guten Morgen,
ich nutze meine alte Eigentumswohnung derzeit als Praxis für meine Tätigkeit als Psychotherapeut. Die Wohnung wurde bei beginn meiner Tätigkeit 2013 NICHT ins anlagenverzeichnis übernommen (ich bin Einnahmen-Ausgaben-Rechner). Nun möchte ich die Räumlichkeiten für 2 Tage pro Woche an einen Physio vermieten und habe folgende Fragen:
- Versteuerung als Mieteinnahme privat oder
- Versteuerung im Zuge der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung betrieblich (Zusatzfrage: muss die Wohnung dann ins Anlagenverzeichnis mitaufgenommen werden?)
- welche Betragsgrenzen sind zu beachten
Ich bedanke mich vorab! |