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Verfasst von: christoph am 11.03.2016 09:31
 


THEMA:  Mieteinnahmen Praxisraum

Guten Morgen,

ich nutze meine alte Eigentumswohnung derzeit als Praxis für meine Tätigkeit als Psychotherapeut. Die Wohnung wurde bei beginn meiner Tätigkeit 2013 NICHT ins anlagenverzeichnis übernommen (ich bin Einnahmen-Ausgaben-Rechner). Nun möchte ich die Räumlichkeiten für 2 Tage pro Woche an einen Physio vermieten und habe folgende Fragen:

- Versteuerung als Mieteinnahme privat oder

- Versteuerung im Zuge der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung betrieblich (Zusatzfrage: muss die Wohnung dann ins Anlagenverzeichnis mitaufgenommen werden?)

- welche Betragsgrenzen sind zu beachten

Ich bedanke mich vorab!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.03.2016 16:04
 


THEMA:  Mieteinnahmen Praxisraum

Das sind heikle Fragen.

Obwohl Sie als Psychotherapeut zwar umsatzsteuerbefreit sind, könnte durch die Vermietung auch noch Umsatzsteuer ins Spiel kommen.

 

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