Hallo,
kann ich das material für den zubau(ca. 45m² neuer Wohnraum, vorher landwirtschafltich genutzt) im sinne der wohnraumschaffung absetzen? Ich bin weder besitzer noch miteigentümer, werde dies jedoch innerhalb der nächsten 7 jahre. (gesamte wohnfläche insgesamt ca. 300m² welche bewohnt wird, ca. 700m² landwirtschaftliches gebäude)
vielen dank! |