Frage: die gelegentliche (einmalige) Vermietung eines Klein-LKW's (Transporter) als Privater fällt unter sonstige Einkünfte. Als Einnahmen werden ungef. das km-Geld pro gefahrenen km (ungef. 3000 km) vereinbart. Als Werbungskosten stelle ich mir vor, ungefähr 0,32 € pro km geltend zu machen (abzüglich die anteiligen Treibstoffkosten, die der Mieter selbst bezahlt). Ist diese Vorgangsweise steuerlich in Ordnung? |