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Verfasst von: Lindschinger am 17.02.2016 06:48
 


THEMA:  Honrare in der Arbeitnehmerveranlagung

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage:

Ich mache für jemanden den Steuerausgleich. Dieser Arbeitet Vollzeit (Angestellter) und unterrichtet ab und an bei der WIFI. Dort ist er nicht angemeldet. Er erhält mehr oder weniger ein Honorar. Lohnsteuer wird seitens der Wifi angegblich nicht abgeführt. Nun sitze ich bei der Arbeitnehmerveranlagung und weiß nicht weiter.

Der einzige Punkt, wo mit Plausible scheint, diese Einkünfte anzugeben ist unter  L1i - Einkünfte OHNE Lohnausweis ; Unterpunkt: Einkünfte ohne Sonderzahlung KZ 359. Kann das stimmen? Wenn ich den Betrag dort erfasse kommt ungefähr 36,53% Steuerbelastung heraus. Meldet das Finanzamt an die SVA weiter bzw. sind hierfür eigenltich auch Krankenkassenbeiträge zu leisten?

Ist KZ 359 auch dafür, wenn jemand Selbstständig nebenbei arbeitet? Beispiel: Logopädin verdient 3000 Euro aus der Selbstständigkeit neben der Vollzeitbeschäftigung.

Ich bitte höflich um Hilfe.

Verfasst von: Markus am 18.02.2016 10:20
 


THEMA:  Honrare in der Arbeitnehmerveranlagung

Hallo,

Im L1-Formular oder L1i (für internationales) gibt es dafür kein Feld.

In diesem Fall braucht man eine Einkommensteuererklärung (Formular E1 + E1a).

Und im Finanzonline einen Antrag auf Erklärungswechsel (damit man diese Formulare ausfüllen kann).

lG, Markus

Verfasst von: Lindschinger am 02.03.2016 09:38
 


THEMA:  Honrare in der Arbeitnehmerveranlagung

Danke für die Hilfe.

 

Aber nun das nächste Problem:

Wifi hat 2 Mitteilungen §109a postalisch übermitellt. Beide am gleichen Tag erstellt. Im Finanzonline ist bis dato nur ein Betrag (der kleinere mit 288 Euro - Leistungen als Funktionär) ersichtlich. Dadurch nur Arbeitnehmerveranlagung gemacht (wurde vom Finanzamt angerufen.

Es fehlt aber der 2. Lohnzettel (109a - Leistungen als Vortragender - ca. TEUR 2). Oder ist das nicht zu versteuern? Normal müsste die Meldung ja bis Ende Februar beim Finanzamt eingelangt sein oder? 

Soll ich ggf. einen Einspruch machen?

Bitte wieder höflich um Hilfe

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