Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage:
Ich mache für jemanden den Steuerausgleich. Dieser Arbeitet Vollzeit (Angestellter) und unterrichtet ab und an bei der WIFI. Dort ist er nicht angemeldet. Er erhält mehr oder weniger ein Honorar. Lohnsteuer wird seitens der Wifi angegblich nicht abgeführt. Nun sitze ich bei der Arbeitnehmerveranlagung und weiß nicht weiter.
Der einzige Punkt, wo mit Plausible scheint, diese Einkünfte anzugeben ist unter L1i - Einkünfte OHNE Lohnausweis ; Unterpunkt: Einkünfte ohne Sonderzahlung KZ 359. Kann das stimmen? Wenn ich den Betrag dort erfasse kommt ungefähr 36,53% Steuerbelastung heraus. Meldet das Finanzamt an die SVA weiter bzw. sind hierfür eigenltich auch Krankenkassenbeiträge zu leisten?
Ist KZ 359 auch dafür, wenn jemand Selbstständig nebenbei arbeitet? Beispiel: Logopädin verdient 3000 Euro aus der Selbstständigkeit neben der Vollzeitbeschäftigung.
Ich bitte höflich um Hilfe. |