Guten Tag,
ich habe zwei Fragen zur Vorsteuerpauschalierung bei Handelsvertretern:
1) Wo gebe ich die Vorsteuerpauschale von 1,44% meines Umsatzes bzw. 12% der Handelsvertreterpauschale an? Erst in der Umsatzsteuererklärung oder muss ich sie schon in der UVA eintragen? Ich habe alle UVA für 2015 schon eingereicht ohne die Pauschale anzugeben.
2) Kann ich bei der E/A-Rechnung weiterhin die Nettomethode beibehalten wenn ich die Vorsteuerpauschale in Anspruch nehme?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßem |