Hallo, ich habe eine Frage zu den Werbungskosten
und zwar zu den Pflichtbeträgen auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung:
Ich war in den Jahren 2012-2014 entweder mehrfach geringfügig oder zusätzlich zur Vollbeschäftigung noch geringfügig beschäftigt und muss daher Pflichtbeiträge bezahlen.
Die Gesamtrechnung für alle Pflichtbeiträge hab ich allerdings erst 2015 bezahlt bzw. zahle noch ( Ratenvereinbarung). Kann ich nun diese Pflichtbeiträge gesammelt in der Arbeitnehmerveranlagung 2015 angeben oder sind sie jeweils für die jeweiligen Jahre in der Veranlagung anzuführen?
Für 2015 hab ich noch keine Zuschrift der Krankenversicherung erhalten bezüglich Zahlung der Pflichtbeiträge, kann ich das irgendwo einsehen, wie hoch der Betrag sein wird?
Ich freue mich auf Ihre Hilfe und besten Dank!
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