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Verfasst von: Christa am 28.01.2016 15:13
 


THEMA:  Betriebsauflösung im Todesfall - wem gehören die Erlöse + Aufwände

Der Bruder einer Freundin ist verstorben. Er hatte eine Firma die geschlossen wurde. Es sind nach dem Todesfall noch Rechnungen aufgrund von Lieferungen im Namen des Verstorbenen ausgestellt worden.

Die Zahlungen dieser Rechnungen und auch noch offenen Lieferungen wurden auf / vom Konto des Notoars gezahlt.

Ich nehme an die Ust verbleibt in der Firma aber wem gehört der nachträgliche Erlös bzw. der Aufwand?

in die Firma des verstrobenen (damit EKST pflicht) oder zählt das zum Erbe??

bin als Erbe verpflichtet die Steuern des Verstorbenen zu begleichen - wo finde ich gesetztestexte dazu.

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