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Verfasst von: Lavendel am 22.01.2016 09:06
 


THEMA:  Soll- oder Istversteuerung
Guten Morgen,

2015 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und die Umsatzgrenzen weit überschritten.

Die Optierung zum Vollunternehmen habe ich dem Finanzamt für 2015 rückwirkend mitgeteilt.

Frage 1: Bin ich nun Soll- oder Istversteuerer für 2015 und 2016?
Frage 2: Wo liegen Vor- und Nachteile?

Da für mich noch nicht ganz klar ist, was das alles bedeutet versuche ich das aus meiner Sicht zu erklären.

Bei Sollversteuerung muss ich bei Rechnungsstellung an den Kunden die Mwst. direkt abführen. Bei Rechnungseingang darf ich entsprechend direkt die Vorsteuer ziehen.

Frage 3: Wenn mir eine Eingangsrechnung in 2015 zugestellt wird und ich diese erst in 2016 bezahlt habe, ist es dann richtig das die Vorsteuer trotzdem in 2015 geltend gemacht wird oder doch erst mit Zahlung in 2016?

Istversteuerung:
1. Kunde bezahlt über Amazon in 2015
2. Amazon überweist mir mein Geld erst in 2016
3. Rechnungseingang Lieferant 2015
4. Zahlung der Eingangsrechnung in 2016

Frage 4: Die Vorsteuer der Eingangsrechnung (3+4) ziehe ich erst in 2016. Wie verhält es sich mit dem Amazonkonto? Der Zahlungseingang erfolgt erst in 2016 auf meinem Konto. Ist es richtig auch dann erst die Mwst. abzuführen? Oder muss man das Amazonkonto als eine Art "Unterkonto" des Bankkontos betrachten?

Vllt. finden sich hier kompetentere Personen als die bisher befragten Steuerberater. Es wurden zwei Steuerkanzleien befragt mit unterschiedlichem Ergebnis! Ist weiß nicht was ich tun soll.

Frage 5: Habt ihr ebenso schlechte Erfahrungen mit Steuerberatern gemacht?
Frage 6: Ist es eine Möglichkeit die Sachbearbeiterin des Finanzamtes zu befragen?

Ich bitte um Hilfe.

Vielen Dank!
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