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Verfasst von: Franz F. am 11.01.2016 09:21
 


THEMA:  Rückerstattung der KEST

Guten Tag,

Mir sind die Voraussetzungen und die Formulare für eine KEST Rückerstattung im Zuge der Einkommenssteuererklärung bekannt. Dennoch ergeben sich in meinem Fall offene Fragen:

Ich habe ein Grundstück verkauft, und den Verkaufserlös wegen der Einlagensicherungsproblematik auf mehrere Konten aufgeteilt. (eigenes Konto, Konto der Frau und Gemeinschaftskonto).

Meine Frage dazu: Wer kann nun die KEST (vorausgesetzt die Bedingungen sind erfüllt) zurückverlagen?

- Der Verkaüfer des Grundstücks, weil das Geld ihm zuzurechnen ist.

-Beide - so wie das Geld aufgeteilt wurde ( die Aufteilung habe ich subjektiv durchgeführt damit jeder ca. die Hälfte auf seinen Konten hat).

-jeder die Hälfte ( weil Ehepaar).

-eine andere Variante ?

Wie muss man beim Gemeinschaftskonto vorgehen ?

 

Mit freundlichen Grüßen

Franz F.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.01.2016 15:46
 


THEMA:  Rückerstattung der KEST

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Verfasst von: jeannie am 12.01.2016 16:41
 


THEMA:  Rückerstattung der KEST

KEST zahlt, wer Zinsen bekommen hat. Ihm/ihr gebührt auch die Erstattung.

Ob tatsächlich eine Rückzahlung erfolgt, hängt in erster Linie von der Höhe Ihrem/ihrem Einkommen/Pension ab; der dortige Steuersatz gilt auch für die Zinsen.

LG jeannie

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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