Guten Tag,
Mir sind die Voraussetzungen und die Formulare für eine KEST Rückerstattung im Zuge der Einkommenssteuererklärung bekannt. Dennoch ergeben sich in meinem Fall offene Fragen:
Ich habe ein Grundstück verkauft, und den Verkaufserlös wegen der Einlagensicherungsproblematik auf mehrere Konten aufgeteilt. (eigenes Konto, Konto der Frau und Gemeinschaftskonto).
Meine Frage dazu: Wer kann nun die KEST (vorausgesetzt die Bedingungen sind erfüllt) zurückverlagen?
- Der Verkaüfer des Grundstücks, weil das Geld ihm zuzurechnen ist.
-Beide - so wie das Geld aufgeteilt wurde ( die Aufteilung habe ich subjektiv durchgeführt damit jeder ca. die Hälfte auf seinen Konten hat).
-jeder die Hälfte ( weil Ehepaar).
-eine andere Variante ?
Wie muss man beim Gemeinschaftskonto vorgehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Franz F. |