Ich würde gerne ein Depot im Ausland eröffnen und war der Annahme, dass die KESt in diesem Fall erst zu Beginn des Folgejahres auf einmal per Steuererklärung abgeführt werden muss.
Nun habe ich allerdings erstmals von einer "Kapitalertragssteueranmeldung" gehört, wonach die KESt auch sofort innerhalb einer Woche abgeführt werden soll, was sich theoretisch auch mit § 96 des EStG deckt.
Was trifft nun auf meinen Fall zu?
MfG PM |