Verfasst von:
Christian am
15.12.2015 13:06
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THEMA: GmbH-Gehalt in Formular E1 |
Liebe Community!
Ich würde gerne wissen wo im Einkommensteuerformular E1 (Österreich) das Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers einzutragen ist, wenn dieser angestellt ist und als Gesellschafter mehr als 25% an der GmbH hält.
Man liest in diversen Quellen, dass es bei einem Anteil von mehr als 25% nicht mehr unselbstständige, sondern selbstständige Arbeit ist. Das einzige Feld, das daher in Frage kommt ist 10b ("Als Beteiligte/r (Mitunternehmer/in) - selbstständige Arbeit"). Jedoch wird hier als Hinweis angegeben "Ergebnis aus der Beilage E 11". Diese Beilage handelt nur von Personen- aber nicht von Kapitalgesellschaften.
Da es aufgrund des hohen Anteils keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind, und es wegen der Gehaltszahlung statt einer Gewinnausschüttung auch keine Kapitalerträge sind, ist mir unklar wo das hingehört.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen. Christian |
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Verfasst von:
Posch Rüdiger am
16.12.2015 07:13
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THEMA: GmbH-Gehalt in Formular E1 |
Guten Tag, sie müssen ein E1a (betriebliche Einkunftsarten, Einkünfte aus Gewerbebetrieb wenn die GmbH einen Gewerbeschein hat) ausfüllen. Sie haben steuerlich gesehen einen Betrieb. Das Gehalt ist in die Kennzahl Betriebseinnahmen einzutragen. Dann müssen Sie noch die Sozialversicherung und wenn Sie keine Ausgaben haben, 6 Prozent Betriebsausgabenpauschale eingeben, Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at |
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Verfasst von:
Christian am
16.12.2015 22:07
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THEMA: RE: GmbH-Gehalt in Formular E1 |
Vielen Dank für die Auskunft! Ich hatte dieses Feld zuerst ausgeschlossen weil hier von "Einzelunternehmen" die Rede ist, obwohl es sich in diesem Fall ja um eine Gesellschaft handelt.
Mich verwirrt jetzt allerdings der Punkt mit den Betriebsausgaben: sollten diese nicht schon in der (doppelten) Buchhaltung der GmbH berücksichtigt werden, bevor der Geschäftsführer seine eigene Steuererklärung abgibt? |
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Verfasst von:
Christian am
16.12.2015 23:48
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THEMA: RE: GmbH-Gehalt in Formular E1 |
Vielen Dank für die Auskunft! Ich hatte dieses Feld zuerst ausgeschlossen weil hier von "Einzelunternehmen" die Rede ist, obwohl es sich in diesem Fall ja um eine Gesellschaft handelt.
Mich verwirrt jetzt allerdings der Punkt mit den Betriebsausgaben: sollten diese nicht schon in der (doppelten) Buchhaltung der GmbH berücksichtigt werden, bevor der Geschäftsführer seine eigene Steuererklärung abgibt? |
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Verfasst von:
Rüdiger Posch am
18.12.2015 14:56
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THEMA: GmbH-Gehalt in Formular E1 |
Die GmbH hat die Ausgabe (z.b. 24.000,00) an Geschäftsführerbezügen. Zusätzlich noch die Lohnnebenkosten. Sie haben die Einnahme iHv 24.000,00 (KZ 9040) abzüglich der Sozialversicherung (wenn Sie sie selbst bezahlen) und 6 Prozent Betriebsausgabenpauschale iHv 1.440,00 (KZ 9230).mfg Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at |
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Verfasst von:
Christian am
18.12.2015 16:47
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Verfasst von:
Christian am
18.12.2015 16:48
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