Ergänzung, was ich bereits rausgefunden habe:
Sobald ein Arbeitnehmer durch mehrere Dienstverhältnisse die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, wird er voll versicherungspflichtig, ist also auch in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Ist der Beschäftigte als Arbeiter angemeldet, beträgt die Höhe der Abgaben 18,2 %, als Angestellter fallen 18,07 % an Abgaben vom Bruttolohn an. Eine Mischung der Dienstverhältnisse ist jedoch möglich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung#.C3.96sterreich
Bis 730 Euro sind IMHO steuerlich im Jahr drin, die verdient werden dürfen. Für alles darüber muss Steuer bezahlt werden.
Und es gilt meines Wissens auch noch, für welche Tätigkeit man eine Honorarnote stellt. Beispielsweise darf man auch nicht als Fotograf per Honorarnote arbeiten, da dies ein Gewerbe / Gewerbeschein erfordern würde.
Es wäre sehr nett, wenn jemand dazu etwas sagen könnte! :) Danke! |