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Verfasst von: David O. am 14.10.2015 09:11
 


THEMA:  Sudent geringfügig plus Honorarnote

Guten Tag, 

 

Ich studiere und war von Jänner bis Ende Juni geringfügig angestellt. Ab November werde ich wieder geringfügig arbeiten und möchte im Rahmen von 400 pro Monat zusätzlich arbeiten (auf Honorarnotenbasis). Brauche ich dazu einen Gewerbeschein? Muss ich sozialversicherung zahlen? Die Grenze liegt bei 11.000 jährlich oder !? 

 

Danke, mit besten Grüßen 

David O. 

Verfasst von: Chris am 14.10.2015 13:04
 


THEMA:  Sudent geringfügig plus Honorarnote

DAS ist genau die Frage, die ich auch stellen wollte! :D Danke, ich hänge mich also an.

Verfasst von: Chris am 14.10.2015 13:11
 


THEMA:  Sudent geringfügig plus Honorarnote

Ergänzung, was ich bereits rausgefunden habe:

Sobald ein Arbeitnehmer durch mehrere Dienstverhältnisse die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, wird er voll versicherungspflichtig, ist also auch in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Ist der Beschäftigte als Arbeiter angemeldet, beträgt die Höhe der Abgaben 18,2 %, als Angestellter fallen 18,07 % an Abgaben vom Bruttolohn an. Eine Mischung der Dienstverhältnisse ist jedoch möglich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung#.C3.96sterreich

Bis 730 Euro sind IMHO steuerlich im Jahr drin, die verdient werden dürfen. Für alles darüber muss Steuer bezahlt werden.

Und es gilt meines Wissens auch noch, für welche Tätigkeit man eine Honorarnote stellt. Beispielsweise darf man auch nicht als Fotograf per Honorarnote arbeiten, da dies ein Gewerbe / Gewerbeschein erfordern würde.

Es wäre sehr nett, wenn jemand dazu etwas sagen könnte! :) Danke!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 15.10.2015 13:09
 


THEMA:  Sudent geringfügig plus Honorarnote

1)Steuer: wenn Sie im Jahr insgesamt nicht mehr als 11.000,-- verdienen, fällt keine Einkommensteuer an.

2)Sozialversicherung: wenn Ihr Gewinn kleiner als 4.800,-- ist, fällt auch keine Sozialversicherung an.

3)Gewerbeschein: dieser ist an und für sich unabhängig davon, wieviel Sie verdienen. Es hängt vielmehr von der Art der Tätigkeit ab. In IHrem Fall würde ich sagen: "wo kein KLäger, da kein Richter".

 

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Chris am 27.10.2015 21:01
 


THEMA:  Sudent geringfügig plus Honorarnote

Vielen Dank für die Aufklärung! :) Und zum Sprichwort: Wo kein Kläger, da kein Richter" sage ich: "Der Teufel schläft nicht..." ;-)

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