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Verfasst von: Andreas am 23.09.2015 11:23
 


THEMA:  SVA Beiträge im Nebenerwerb

Guten Tag,

ich bin seit knapp 6 Jahren hauptberuflich selbständig und über die SVA vollversichert. Ich werde ab Oktober aber nun zusätzlich eine Vollzeitanstellung eingehen und dadurch in meiner selbständigen Tätigkeit keinen bzw kaum Gewinn für 2016 machen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nun meine SVA Beiträge entsprechend herabsetzen lassen, da ich ja durch die unselbständige Tätigkeit vollversichert bin. 

Wie hoch wären meine Beiträge wenn ich der SVA bekanntgebe, dass ich 2016

a) keinen Gewinn erwarte

b) 2000,- Gewinn erwarte

Vielen Dank!

Verfasst von: Rüdiger Posch am 13.10.2015 00:50
 


THEMA:  SVA Beiträge im Nebenerwerb

Hallo, wenn Sie keinen Gewinn haben, zahlen Sie auch keine Sozialversicherung (Krankenversicherung und Pensionsversicherung). Unfallversicherung bezahlen Sie immer. Sonst zahlen Sie für jeden Euro Gewinn 26,15 Prozent an Pensionsversicherung und Krankenversicherung. Das ist aber nur so, wenn Sie zusätzlich nichtselbständig versichert sind. Sonst gilt die Mindestbeitragsgrundlage, mfG Rüdiger Posch

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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