Da der ermäßigte Steuersatz per 1.1.2016 von 10% auf 13% angehoben wird, bin ich ev. mit folgender Problematik konfrontiert:
Ein Bedarfsflugunternehmen verkauft im Dezember 2015 (Zahlungszeitraum) ein Ticket für einen Inlandsflüg der im Jänner 2016 stattfinden soll.
Verrechnet werden 10%, da lt. System auch eine Meldung der 13%igen Steuer erst ab 01/2016 möglich ist. Wie ist hierfür die Vorgehensweise. Eine Nachverrechnung an die Passagiere ist aus unternehmerischer Sicht nicht möglich. Habe irgendwo gelesen, dass solche Vorauszahlungen nur mit 10% versehen sein dürften, wenn der Zahlungseingang bis 31.8.2015 erfolgt!?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe! |