Hallo
ich bin Einzelunternehmen und habe eine normale Eingaben/Ausgabenrechnung.
Hierzu zwei Fragen:
1. Ich muss des öfteren Beträge/Rechnungen in die Schweiz überweisen und zahle dafür auch Spesen - darf ich diese Spesen in die Buchhaltun nehmen und was benötige ich dafür - reicht hier der Beleg vom Kontoauszug?
2. Ich stelle oft auch Rechnungen in die Schweiz - wo ich auf der Rechnung neben dem CHF Betrag auch den aktuellen Betrag in EURO angebe. Durch die späteren Überweisungen ändert sich natürlich der Kurs EUR zu CHF - welchen Betrag muss ich nun in die Buchhaltung nehmen - den der auf der Rechnung steht oder den der Überwiesen wurde?
DANKE HANNES! |