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Verfasst von: Petra am 10.08.2015 15:06
 


THEMA:  Mehrwertsteuer

Ich arbeite in einer LKW-Werkstatt und es geht um einen Versicherungsfall. Die Versicherung hat den Schaden den wir repariert haben ohne Mehrwertsteuer und Selbsthalt schon bezahlt. Die besagte Rechnung wurde auf das Unternehmen ausgestellt, aber an die Versicherung per Mail geschickt. Muss nun eine neue Rechnung über den Differenzbetrag an das Unternehmen ausgestellt werden? Für mich sind es ja 2separate Zahlungseingänge. 

Verfasst von: Andrea Salomon am 17.08.2015 15:50
 


THEMA:  Mehrwertsteuer

Hallo!

Die Rechnung muss auch an das Unternehmen geschickt werden - ev. mit einer Anmerkung, dass der Steuerbetrag und Selbstbehalt noch offen sind (eigentlich sollte die Versicherung auch eine Meldung geschickt haben, welcher Betrag als Versicherungsentschädigung geleistet wurde). Das Unternehmen muss diesen Differenzbetrag auch an Euch bezahlen (da sich das Unternehmen den Steuerbetrag - FiskalKfz - via der Voranmeldung vom Finanzamt retour holt, bzw. der Selbstbehalt geht natürlich zu deren Lasten).

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