Hallo!
Die Rechnung muss auch an das Unternehmen geschickt werden - ev. mit einer Anmerkung, dass der Steuerbetrag und Selbstbehalt noch offen sind (eigentlich sollte die Versicherung auch eine Meldung geschickt haben, welcher Betrag als Versicherungsentschädigung geleistet wurde). Das Unternehmen muss diesen Differenzbetrag auch an Euch bezahlen (da sich das Unternehmen den Steuerbetrag - FiskalKfz - via der Voranmeldung vom Finanzamt retour holt, bzw. der Selbstbehalt geht natürlich zu deren Lasten).
VLG |