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Verfasst von: marita rauscher am 07.08.2015 11:31
 


THEMA:  kleinunternehmerregelung und uid nummer

GIbt es jemanden der mir zu Frage 2 bitte noch einmal eine Rückmeldung geben kann?Ich wäre wirklich sehr dankbar dafür!

Frage1:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 06.07.2015 habe ich ein Kleingewerbe als Werbegrafikerin angemeldet.
Da ich die Umsatzhöhe von 30.000€ bestimmt nicht erreichen werde, bin ich von der UST ausgeschlossen worden.
Durch einen bekannten habe ich nun einen potenziellen Kunden im Ausland (Europa), für den ich von Zuhause aus (Österreich) den Auftrag erledigen kann. Sprich die Leistung wird in Österreich getätigt.
Bin ich verpflichtet für Ausländische Kunden eine UID Nummer beim Finanzamt zu beantragen um eine ordentliche Rechnung zu stellen oder
kann ich ganz normal die Rechnung mit meiner österreichischen Steuernummer austellen?
Werde ich bei beantragen der UID Nummer automatisch Umsatzsteuerpflichtig und verliere mein Kleingewerbestatus, selbst bei unterschreiten der Umsatzgrenze? Besten Dank im vorraus!

Antwort1:

Es wird davon ausgegangen, dass Ihr Kunde ebenfalls Unternehmer ist und im EU-Ausland ansässig ist. In diesem Fall müssen Sie eine UID beantragen, und den von Ihnen fakturierten Betrag in die Zusammenfassende Meldung (ZM) eintragen. Es bleibt bei einer Nettorechnung, Ihre UID als auch die UID des Leistungsempfängers müssen (neben allen sonstigen Rechnungsmerkmalen) auf Ihrer Rechnung sein. Ihren Kleinunternehmerstatus verlieren Sie dadurch nicht.

Frage 2:
Vielen Dank für ihre Auskunft. Eine frage habe ich dazu aber noch. Die Informationsblätter aus dem Internet sind etwas kompliziert verfasst, und ich weiss nicht wie ich genau die Nummer beatragen muss. (a oder b)

Heisst das ich muss eine UID Nummer beantragen weil:
a (ausgenommen juristische Personen, die nicht Unternehmer sind) innergemeinschaftliche Lieferungen
ausgeführt werden, oder
b (ausgenommen juristische Personen, die nicht Unternehmer sind) grenzüberschreitende sonstige Leistungen
empfangen oder erbracht werden, für die es nach Art. 196 MWSt-RL idF der RL 2008/8/EG
zwingend zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt.

Die ZM ist in meinem Fall also auch immer am Ende des Jahres zu erledigen oder direkt nach Ablauf des darauf folgenden Monats?

freundliche grüße, rauscher marita

Verfasst von: GAST am 09.08.2015 12:12
 


THEMA:  kleinunternehmerregelung und uid nummer

Hallo,

ZM ist bis zum Ende des folgenden Monats abzugeben, Wenn Vierteljahr Voranmeldezeitraum (Umsatz bis TEUR 100) dann bis Ende des

Vierteljahres.

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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