Vielen Dank für ihre Auskunft. Eine frage habe ich dazu aber noch.
Das heißt ich muss eine UID Nummer beantragen weil: "grenzüberschreitende sonstige Leistungen erbracht werden, für die es nach Art. 196 MWSt-RL idF der RL 2008/8/EG zwingend zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt" ?
Die ZM ist in meinem Fall also auch immer am Ende des Jahres zu erledigen oder direkt nach Ablauf des darauf folgenden Monats?
freundliche grüße, rauscher marita
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