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Verfasst von: Sabine am 04.05.2015 18:05
 


THEMA:  Weiterverrechnung Ust. an Kunden 10% oder 20% ?

Hallo!
ich bin selbstständige Grafikerin und verrechne für meine Dienstleistungen an den Kunden immer die üblichen + 20% Ust. 

Jetzt habe ich kürzlich ein Buch gestaltet, und das auch selber bei einer Druckerei bestellt und dann an den Kunden liefern lassen. 

Nun sehe ich auf der Rechnung der Druckerei an mich, dass diese mir für die Bücher 10% Ust verrechnet. 
Muss ich dem Kunden jetzt 10% oder wie sonst auch 20% Ust in Rechnung stellen? 

Vielen Dank, liebe Grüße, 
Sabine 

Verfasst von: Mag. Peter Knöll, Steuerberater am 09.05.2015 20:09
 


THEMA:  Weiterverrechnung Ust. an Kunden 10% oder 20% ?

Grundsätzlich unterliegt die Lieferung von Büchern dem ermäßigten Steuersatz von 10%. Es müsste jedoch in Ihrem Fall konkret geprüft werden, was eigentlich der Kern Ihrer Leistung ist bzw. was Sie genau verrechnen. Ich helfe Ihnen gerne weiter. http://www.steuerberater-wien.at/

 

 

 

Verfasst von: Gast am 12.05.2015 20:41
 


THEMA:  Weiterverrechnung Ust. an Kunden 10% oder 20% ?

Danke für Ihre Antwort und Ihr Angebot! 
Ich hab einen Steuerberater, der sagt, ich muss 20% verrechnen ... (und dadurch bei der Angebotserstellung an den Kunden anders kalkulieren) 
Der Kern der Leistung ist in dem Fall wahrscheinlich schwerer zu ermiteln, weil ca. 50% der Kosten auf die grafische Gestaltung entfallen und 50% sind Druckkosten.  
Ich dachte, die 20% fallen deswegen an, weil ich nur der Wiederverkäufer bin, ich habe die Bücher ja nicht selber gedruckt, sondern bei der Druckerei drucken lassen.
Trotzdem frage ich mich, was mit den restlichen 10% passiert ...
Vielen Dank und LG!
Sabine 

 

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