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Verfasst von: Margarete am 01.05.2015 17:33
 


THEMA:  Nebeneinkünfte versteuern

Ich habe ein paar Fragen: Ich bin auf 30 Stunden "normal" angestellt und habe im letzten Jahr zusätzlich als freier Dienstnehmer Bewerbungstrainings durchgeführt. Ich habe auch Honorarnoten gestellt, diese aber nicht durchnummeriert.

Es handelt sich um die Monate 10-12/2015. Ich habe 3 Honorarnoten gestellt inkl. km-Geld.

Nun möchte ich den Steuerausgleich machen und für mich stellen sich folgende Fragen:

  1. Muss ich die Honorarnoten nachträglich nummerieren? Ist das überhaupt möglich?
  2. Exkl. km-Geld habe ich 2014 als freier Dienstnehmer € 960 umgesetzt. Muss ich das km-Geld mitversteuern oder muss ich in die Abeitnehmerveranlagung lediglich die € 960 angeben?

Heuer habe ich ebenfalls als freier Dienstnehmer Honorarnoten geschrieben und muss nun als Privatperson (Freiberufler) weitere Honorarnoten schreiben(€ 1000 und € 550). Wieder hab ich die Honorarnoten des freien Dienstverhältnisses bisher nicht nummeriert (war einfach nicht in der Vorlage des Arbeitsgebers drinnen, wo ich den freien Dienstvertrag bekommen habe, darum hab ich daran auch nicht gedacht). Kann/Muss ich diese im nachhinein nummerieren, um die als Freiberufler gestellten nummerieren zu können?

Bezgl. SV-Beitrag: Ab welchen Zuverdienst-Betrag muss ich noch der SV etwas bezahlen? Muss ich der SV überhaupt etwas zahlen als freier Dienstnehmer? Wie verhält es sich dann als Freiberufler?

Ich bedanke mich jetzt schon vielmals für die Hilfe!

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.05.2015 10:21
 


THEMA:  Nebeneinkünfte versteuern

Ich würde die HN nicht nachnummerieren, aber jetzt sofort mit der Nummerierung beginnen.

Wenn Ihre selbständigen Einkünfte (Einnahmen abzügl. Betriebsausgaben) 730,-- jährlich übersteigen, dann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wir helfen Ihnen gerne dabei: www.steuerberatung-weiss.at

Bei einem freien DV zahlt der Arbeitgeber die SV.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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