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Verfasst von: Gast am 06.04.2015 17:09
 


THEMA:  KFZ in Zukunft überwiegend privat genutzt.

Hallo,

im Jahr 2014 habe ich mein KFZ überwiegend (75%) betrieblich genutzt und die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.

Im Jahr 2015 werde ich jetzt aufgrund der Änderung des Standortes das KFZ überwiegend privat nutzen. Können in diesem Fall die Kosten der betrieblichen Fahrten auch über das Kilometergeld geltend gemacht werden? Falls ja –  ist beim Restbuchwert etwas zu berücksichtigen?

Danke und liebe Grüße

Verfasst von: Johanna am 16.04.2015 23:15
 


THEMA:  KFZ in Zukunft überwiegend privat genutzt.

Unter 50 % betrieblicher Nutzung kann das KM-Geld geltend gemacht werden. Damit ist auch die jährliche AfA abgedeckt.

Auch bei KM-Geld sollte man immer parallel die tatsächlichen Kosten listen und die Abschreibung trotzdem weiterführen, falls sich die Umstände ändern.

LG Johanna

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