Hallo,
im Jahr 2014 habe ich mein KFZ überwiegend (75%) betrieblich genutzt und die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.
Im Jahr 2015 werde ich jetzt aufgrund der Änderung des Standortes das KFZ überwiegend privat nutzen. Können in diesem Fall die Kosten der betrieblichen Fahrten auch über das Kilometergeld geltend gemacht werden? Falls ja – ist beim Restbuchwert etwas zu berücksichtigen?
Danke und liebe Grüße |