Sehr geehrte Damen und Herren!
Darf der Selbstbehalt der SVA (20% oder 10% der angefallenen Arztkosten) in der Steuererklärung unter KZ 9225 (Pflichtversicherungsbeiträge) angeführt werden (ergibt dann die jährlichen Pflichtversicherungsbeiträge für die SVA + Selbstbehalt) oder gibt es für den Selbstbehalt ein eigens Feld?
Herzlichen Dank! |