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Verfasst von: Harald am 30.08.2013 20:59
 


THEMA:  Einzelunternehmen - Rechnungen
Liebes Forum,

ich hätte bitte eine Frage zur Verwendung von Fantasienamen in Rechnungen:

Kurze Details, Einzelunternehmer mit Regelbesteuerung, kein Firmenbucheintrag.

WKO hat mir mitgeilt, ich könnte trotzdem einen Phantasienamen auf Eingangs- und Ausgangsrechnungen führen? Da sowieso der Firmenname durch meinen ganzen Namen auf den Rechnungen oben ist.

Fantasiename (Beispiel):

HARALDINIO
Harald Hutter
Adresse
PLZ Ort

ist das so erlaubt, oder darf ich wirklich nur Harald Hutter als Firmenname auf Eingangs- und Ausgangsrechnungen verwenden?

Vielen Dank,
Harald
 
Verfasst von: Johanna am 31.08.2013 17:39
 


THEMA:  Einzelunternehmen - Rechnungen

Ja, Firmennamen sollen sogar draufstehen, ist doch die beste Werbung.

Entschiedend ist, dass AUCH der volle Name draufsteht und auch sonst alle Merkmale einer USt.-gerechten Rechnung vorhanden sind: Adresse, Datum, laufende Nummer, ...

LG Johanna

 

 

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