Hallo Monika,
grundsätzlich sind die Aufwendungen bei jener Person zu berücksichtigen, die sie tatsächlich trägt.
Falls Sie beide Teile der Kosten übernehmen ist eine Aufteilung 50:50 möglich bzw. auch eine nachvollziehbare
andere Aufteilung, wenn diese den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Meines Erachtens spricht nichts gegen die von Ihnen oben angedachte Verteilung, soweit Sie diese entsprechend begründen können.
Mit freundlichen Grüßen
C |