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Verfasst von: Monika am 05.02.2013 21:29
 


THEMA:  Krankheitsaufwand bei Behinderung

Für unsere Tochter erhalten wir die erhöhte Familienhilfe, d.h. wir können den monatlichen Absetzbetrag von 262,- geltend machen sowie die tatsächlich anfallenden Kosten für krankheitsbedingte Aufwendungen ohne Selbstbehalt. Außerdem fallen für sie noch Krankheitskosten an, die nichts mit ihrer Behinderung zu tun haben (also mit Selbstbehalt). Ist es möglich, dass mein Mann die behinderungsbedingten Ausgaben (ohne Selbstbehalt) sowie den Absetzbetrag in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt und ich die Ausgaben mit 10%igem Selbstbehalt? Oder müssen die gesamten Ausgaben für ein Kind bei einem Elternteil berücksichtigt werden? Danke für die Info!

Verfasst von: C am 09.02.2013 14:34
 


THEMA:  Krankheitsaufwand bei Behinderung

Hallo Monika,

grundsätzlich sind die Aufwendungen bei jener Person zu berücksichtigen, die sie tatsächlich trägt.

Falls Sie beide Teile der Kosten übernehmen ist eine Aufteilung 50:50 möglich bzw. auch eine nachvollziehbare

andere Aufteilung, wenn diese den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Meines Erachtens spricht nichts gegen die von Ihnen oben angedachte Verteilung, soweit Sie diese entsprechend begründen können. 

Mit freundlichen Grüßen

C

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