Verfasst von:
Robert Mühlegger am
10.11.2004 15:41
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THEMA: Grundstücksverkauf und spekulationsgewinn |
Sehr geehrte Exxperten,
Ich habe von meinem Eltern Grundstücke geerbt, die im Zuge einer Baulandumlegung geschaffen wurden. Dadurch sind diese Grundstücke spekulationsgewinnsteuerpflichtig.
Meine erste Frage bezieht sich darauf, ab wann genau die Spekulationsfrist beginnt: gilt sie ab dem Zeitpunkt, wo von der Gemeinde der Bescheid zur Grundabteilung und Bauplatzerklärung ausgestellt wird, oder wenn das Finanzamt den Bescheid zur Entrichtung der Grunderwerbssteuer vorschreibt, oder ab dem Zeitpunkt der Verständigung der grundbücherlichen Eintragung, oder???
Meine zweite Frage betrifft die Höhe der damaligen Anschaffungskosten. Beim Tausch der Grundstücke wurde vom Finanzamt ein Tauschwert (2.000.- öS/m²) festgelegt. D.h. das alle Verkaufserlöse über diesem Tauschwert der Spekulationsgewinnsteuer unterliegen. Wenn nun inzwischen ein paar Jahre vergangen sind, kann man dann von einem "inflationsbereinigten" Taschwert ausgehen???, das heißt kann man z.B, 2.100.-öS pro m² verlangen ohne das man Spekulationsgewinnsteuer bezahlen muß?
Ich bedanke mich im voraus recht herzlich für eine Antwort.
Mit freundlichem Gruß
RM |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
10.11.2004 15:41
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THEMA: Re: Grundstücksverkauf und spekulationsgewinn |
Sehr geehrter Herr Mühlegger,
Zeitpunkt der Anschaffung ist in der Regel der Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages, daher würde ich unter den angeführten Alternativen den ersten angeführten Zeitpunkt wählen.
Im weiteren kennt das österreichische Steuerrecht leider keine Inflationsabgeltung. Es werden das nominelle Einkommen bzw. auch Scheingewinne besteuert.
ZM2 Steuerberater ÖSV
http://www.steuerverein.at
Kann man übrigens das Werbefenster mit dem blauen Balken oben auch ausblenden?
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