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Verfasst von: Maria am 31.10.2004 06:59
 


THEMA:  Urlaub - Arbeitsunfähigkeit
Ich bin seit 09.September ´04 Krank geschrieben aufgrund meiner Schwangerschaft. Ich werde bis zu der Geburt meines Kindes nicht mehr arbeiten (wird Anfang Januar per Kaiserschnitt geholt), danach gehe ich selbstverständlich in den Mutterschutzurlaub für 2 Jahre. Ich habe noch Resturlaub von 27 Tagen offen stehen. Muß mir mein Arbeitgeber diese Tage versteuert oder nicht versteuert ausbezahlen???
Verfasst von: Christine am 31.10.2004 06:59
 


THEMA:  Re: Urlaub - Arbeitsunfähigkeit
Ein nicht verbrauchter Urlaub ist prinzipiell erst bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses auszuzahlen. Während eines Karenzurlaubes besteht aber das Dienstverhältnis weiter, eine Auszahlung des Urlaubes bei einem bestehenden DV ist verboten. Bei Beendigung des DV wäre für offene Urlaubsansprüche, die nicht in Zeit konsumiert werden (können) eine Urlaubsersatzleistung abzurechnen. Diese teilt sich in einen laufenden Bezug und in einen Sonderzahlungsteil und ist genau wie diese sozialversicherungsrechtlich und lohnsteuerrechtlich zu behandeln. Weiters steht für jenes Urlaubsjahr, in welches ein Karenzurlaub fällt, nur der aliquote Urlaubsanspruch zu.
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