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Verfasst von: Evelyn Schökler am 08.02.2009 18:09
 


THEMA:  Betriebsaufgabe - LKW ins Privatvermögen
Ich muss für meinen Ehegatten (Kurierdienst) per 30.9.2008 eine Betriebsaufgabebilanz erstellen. Nachdem er seinen Klein-LKW bisher noch nicht verkaufen konnte, müssen wir ihn mit dem Wert lt. Liste von 13.400,-- als Betriebsgewinn deklarieren. Ist dieser Betrag USt-pflichtig? Kann man den Betrag nicht herabsetzen, denn mehr als 5.000,-- würde ihm auch der Autohändler nicht mehr zahlen. Das Kfz war ein Leasingauto und wurde im Oktober 2008 fertig abbezahlt. Kann ich noch eine Halbjahres-Afa geltend machen, und wenn ja, wieviel? (Der Wagen wurde im 1. Hj. 2006 geleast.) Gibt es einen Freibetrag anlässl. der Betriebsaufgabe oder eine Steuerbefreiung, da er ja das Kfz privat nicht mehr nützt und abgemeldet hat und ein Verkauf höchstens noch 6.000,-- bringen würde?
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