Verfasst von:
HO am
01.05.2006 09:33
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THEMA: Umsatzsteuer bei Kleinstunternehmern |
Hallo!
Ich bin zwar Kleinstunternehmer, habe allerdings einige Rechnungen mit USt. ausgestellt. Muss ich nun die USt. nur für diese Rechnungen abführen oder auch für jene, bei der ich sie nicht angegeben habe?
mfg
HO |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
01.05.2006 09:33
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
01.05.2006 09:33
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THEMA: Re: Umsatzsteuer bei Kleinstunternehmern |
Möglichkeit 1:
Sie schulden die Umsatzsteuer (nur) für die "falschen" Rechnungen. Die jeweiligen Leistungsempfänger haben trotzdem keinen Vorsteuerabzug. Evtl. sind Unternehmerkunden dann böse ...
Möglichkeit 2:
Sie berichtigen die "falschen" Rechnungen bei Unternehmerkunden. Diese erhalten dann von Ihnen Geld zurück. Sie schulden nicht mehr eine Umsatzsteuer aufgrund der Rechnung.
Bitte auf jeden Fall überprüfen (lassen), ob die Umsatzsteuerbefreiung für Sie auch wirklich die optimale Strategie ist.
AS ÖSV Steuerberater |
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Verfasst von:
weber helmuth am
01.05.2006 09:33
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