Verfasst von:
Höller am
28.09.2004 09:00
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THEMA: Kosten für Bewerbungsmaterial |
1.) In welchem Umfang kann ich die Kosten für Bewerbungsmaterial bei der Arbeitnehmerveranlagung "abschreiben" bzw wieviel von den Ausgaben bekomme ich tatsächliche wieder zurück? Welche Kosten werden akzeptiert ( Briefmarken, Kuverts, div. Kopien, Bücher zum Thema Bewerbung usw.)
2.) Sind die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises auch in irgend einer Form abschreibbar?
mfg Hans H |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
28.09.2004 09:00
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THEMA: Re: Kosten für Bewerbungsmaterial |
Sie können alle von Ihnen aufgezählten Kosten,auch Fahrtspesen u. Diäten f.eventuelle Vorstellungsgespräche geltend machen.Die Vergütung erfolgt in Höhe Ihres Steuersatzes.Beträgt dieser z.B.31%, dann erhalten Sie ca.31% der Kosten zurück.
Kosten f.den Personalausweis werden eher nicht anerkannt,außer Sie können den beruflichen Zusammenhang glaubhaft machen. |
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