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Verfasst von: Höller am 28.09.2004 09:00
 


THEMA:  Kosten für Bewerbungsmaterial
1.) In welchem Umfang kann ich die Kosten für Bewerbungsmaterial bei der Arbeitnehmerveranlagung "abschreiben" bzw wieviel von den Ausgaben bekomme ich tatsächliche wieder zurück? Welche Kosten werden akzeptiert ( Briefmarken, Kuverts, div. Kopien, Bücher zum Thema Bewerbung usw.) 2.) Sind die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises auch in irgend einer Form abschreibbar? mfg Hans H
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.09.2004 09:00
 


THEMA:  Re: Kosten für Bewerbungsmaterial
Sie können alle von Ihnen aufgezählten Kosten,auch Fahrtspesen u. Diäten f.eventuelle Vorstellungsgespräche geltend machen.Die Vergütung erfolgt in Höhe Ihres Steuersatzes.Beträgt dieser z.B.31%, dann erhalten Sie ca.31% der Kosten zurück. Kosten f.den Personalausweis werden eher nicht anerkannt,außer Sie können den beruflichen Zusammenhang glaubhaft machen.
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