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Verfasst von: Stefan am 18.05.2006 13:01
 


THEMA:  Freier Dienstvertrag - Einkommensteuererklärung
Ich habe dieses Jahr als freier Dienstnehmer für ein Büro gearbeitet, vorerst 3 Monate als Student, später so. Dabei habe ich ca. 130.000 ATS verdient, muss also eine Einkommensteuererklärung abgeben. Doch in welches Feld auf E1 soll ich diese Zahl eintragen: Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft: nein, Einkünfte selbst. Arbeit (Einzelunternehmer/Gesellschafter): nein, E. aus Gewerbebetrieb: nein, E. aus nicht selbst. Arbeit: nein, ....? ich hab echt keine Ahnung. Welche Positionen (Fahrtkosten von und zur Arbeit) u.ä. kann ich geltend machen? vielen dank für jede antwort! stefan
Verfasst von: R am 18.05.2006 13:01
 


THEMA:  Re: Freier Dienstvertrag - Einkommensteuererklärung
Dieser Betrag gehört wahrscheinlich nicht in das Formular E1 eingetragen, denn da sind bestimmt noch Ausgaben zu berücksichtigen. Ich würde einen Steuerberater um Rat fragen.
Verfasst von: F. am 18.05.2006 13:01
 


THEMA:  Re: Freier Dienstvertrag - Einkommensteuererklärung
Grundsätzlich sind Sie als freien Dienstnehmer in steuerrechlicher Sicht ein selbständiger Unternehmer. Lediglich bei der Sozialversicherung gelten Sie als eine Art Mitarbeiter. Sie sind also ein Mittelding zwischen sozialversichertem Arbeitnehmer und steuerlichem selbständigen Unternehmer. Daher müssen Sie auch für die Versteuerung Ihrer Einnahmen selber Sorge tragen. Würden die Einnahmen S 360.000,00 überstiegen haben, würden Sie sogar umsatzsteuerpflichtig gewesen sein. Abzugeben haben Sie eine Umsatzsteuererklärung ohnehin, da die Einnahmen S 100.000,00 überstiegen haben. Allerdings greift hier die Kleinunternehmerbefreiung. Es kommt nun einkommensteuerlich darauf an, welche Art Ihre Tätigkeit war. Haben Sie z.B. als Programmierer gearbeitet haben Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Haben Sie eine unterrichtende Tätigkeit ausgeübt, haben Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Man müßte hier also wissen, was Sie gemacht haben. Die anderen Einkunftsarten scheiden aus. Von Ihren Einnahmen können Sie natürlich Ihre Betriebsausgaben absetzen und lediglich die Differenz (das ist der Gewinn) ist zu versteuern. Betriebsausgaben sind natürlich Fahrkosten, auch Fachliteratur, eventuell Büromaterial usw. Habe ich Sie mehr verwirrt oder mehr geholfen, ich hoffe letzteres.
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