Verfasst von:
F. Meyer am
17.05.2004 17:55
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THEMA: Verdeckte Gewinnausschüttung |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Gesellschafter und Geschäftsführer einer GesmbH. Die GesmbH beabsichtigt einen PKW mit einem Wert von ca. € 90.000 zu kaufen und mir zur Verfügung zu stellen. Der Privatanteil wird bei ca. 20 % liegen. Was muss ich bzw. meine Gesellschaft machen, damit die Nutzung des PKW nicht als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen wird. Kann auch eine Weiterberechnung der PKW-Sachbezüge wie bei Angestellten Anwendung finden?
mit freundlichen Grüßen
Mag. F. Meyer |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
17.05.2004 17:55
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THEMA: Re: Verdeckte Gewinnausschüttung |
Sehr geehrter Herr Mag.Meyer,
ich setze in solchen Fällen immer den Sachbezug an und bin damit bei Prüfungen gut gefahren.
Allerdings hatte ich nie so teure Autos zu behandeln.
Die Luxustangente muß auch beachtet werden.
mfg
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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