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Verfasst von: 4b am 14.04.2004 10:34
 


THEMA:  Immobilienmakler, geringf.Besch.
Frage: ein Immobilienmakler hat 2 geringfügig Beschäftigte mit je 150,-- pro Monat gemeldet. Fallweise wird im laufenden Jahr eine Provision für vermittelte Aufträge an diese Personen zur Auszahlung gelangen. Wie kann man es verhindern, daß diese Beträge zu den geringf. Bezügen hinzugerechnet werden und dadurch die Lohnabgabenpflichten entstehen ? (SV,DB,DZ usw.)
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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