Zu 1.) Definiert ist dies im § 67 Abs. 6 EStG (Einkommensteuergesetz)
Zu 2.) Bitte genauer Stellen. Verstehe die Frage nicht ganz
Zu 3.) Überstunden, Zulagen, etc. sind dann einzubeziehen, wenn diese regelmäßig geleistet wurden.
Zu 4.) Die Lehrzeit wird dann mitgerechnet, wenn die gesamte Dienstzeit mindestens 7 Jahre betragen hat. In Ihrem Fall also schon. Der normale Präsenzdienst wird ebenfalls miteingerechnet.
MfG |
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