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Verfasst von: Peter Sauseng am 18.05.2006 13:03
 


THEMA:  Wohnraumschaffung
Wenn man in einem Jahr besonders viel Ausgaben für Wohnraumschaffung hat, kann man diese Summe dann für mehrere Jahre als Sonderausgabe anführen oder kann man die Summe nur im Jahr der Rechnungslegung als Sonderausgabe deklarieren? Beispielsweise Ausgaben für Wohnraumschaffung 1999 = 700.000 ATS... Kann man die 700.000 ATS verteilt auf 1999, 2000, 2001 usw. angeben, wenn kein Kredit für die Ausgaben benötigt wurde?
Verfasst von: Jutta Rapp am 18.05.2006 13:03
 


THEMA:  Re: Wohnraumschaffung
Die bezahlten 700.000 ATS sind im Jahr der Bezahlung geltend zu machen. Wenn der Betrag mittels Kredit finanziert wurde, können Sie die jährlichen Tilgungszahlungen inclusive der Zinsen als Sonderausgaben absetzen.
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