Verfasst von:
doris am
20.03.2004 00:47
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THEMA: kleinstunternehmer |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Dienstleiter und unterliege Kleinstunternehmerregelung
bis 21800.-
Frage: Ist dieser Betrag inkl. der Ust. oder exkl. der Ust zu verstehen? |
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Verfasst von:
Mag. Gunther Deisting am
20.03.2004 00:47
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THEMA: Re: kleinstunternehmer |
da sie keine UST ausweisen müssen, ist der betrag brutto=netto.
weisen sie trotzdem ust aus, ist der betrag brutto zu verstehen und sie müssen die ausgewiesene UST abführen, haben aber keinen VST-abzug |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
20.03.2004 00:47
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THEMA: Re: kleinstunternehmer |
doris schrieb:
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich bin Dienstleiter und unterliege Kleinstunternehmerregelung
> bis 21800.-
> Frage: Ist dieser Betrag inkl. der Ust. oder exkl. der Ust zu
> verstehen?
Wenn Sie 20 %ige Umsätze tätigen, dann dürfen Sie bis zu 26400,--
verdienen, ohne umsatzsteuerpflichtig zu werden.
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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