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07.08.2007 - Umwandlung GmbH in Einzelunternehmen
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Eine GmbH kann sehr interessant für ein Unternehmen mit hohen Gewinnen sein. Wenn das Unternehmen aber niedrige Gewinne oder gar Verluste schreibt, so ist die GmbH sehr kostspielig. Bei Verlusten oder mäßigen Gewinnen fällt in der GmbH unnötigerweise Mindestkörperschaftsteuer an. Sollte die GmbH über die Jahre hohe steuerliche Verlustvorträge und Mindestkörperschaftsteuer-Guthaben angesammelt haben, so kann durch eine Umwandlung erreicht werden, dass die steuerlichen Verlustvorträge auf den Einzelunternehmer übergehen und von diesem gegen andere steuerpflichtige Gewinne verrechnet werden können. Mindestkörperschaftsteuer-Guthaben der GmbH werden dann für den Einzelunternehmer verwertbare Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Auch die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne (bis zu € 100.000,00 pro Jahr) für bilanzierende Einzelunternehmer und Personengesellschaften sollte nicht unbeachtet bleiben. Zivilrechtlich tritt der Einzelunternehmer in die Verträge mit allen Vertragspartnern der GmbH ein und übernimmt daher auch sämtliche Schulden der GmbH. Die juridischen Konsequenzen einer solchen Umwandlung sollten also zuvor genau geprüft werden!
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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