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22.11.2006 - Neuigkeiten für Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen |
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Sie gelten derzeit nämlich noch als freie Dienstnehmer. Die für freie Dienstnehmer zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge betragen 17,45 %, während andere Bildungseinrichtungen für einen „normalen“ Dienstnehmer 21,9 % Dienstgeberbeiträge entrichten müssen. Weiters bedingt die Dienstnehmerfiktion auch eine Lohnsteuerabzugspflicht. Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer) fallen aber in beiden Fällen nicht an.
Der Verfassungsgerichtshof sieht in dieser Ausnahme jedoch eine Ungleichbehandlung und hebt die Ausnahmeregelung auf. Die Aufhebung wird zum 31.12.2006 wirksam, womit die Dienstverhältnisfiktion ab 1.1.2007 auch auf die Erwachsenenbildner anzuwenden ist. Ob der Gesetzgeber noch vor Wirksamwerden der Aufhebung mit einer Gesetzesänderung oder einer neuen gesetzlichen Regelung für diese Vortragenden reagieren wird, bleibt abzuwarten.
Zu den begünstigten Erwachsenenbildungseinrichtungen zählen jene, deren überwiegende Anzahl an Lehrgängen sich vom Vortragsinhalt (etwa Umschulung oder berufliche Fortbildung) oder von der Kursgestaltung her (etwa am Abend oder Wochenende) an Berufstätige oder an Personen wendet, die bereits einen Beruf hauptberuflich ausüben (Beispiele: BFI, WIFI, VHS etc). |
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