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JGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 179/1988
Inkrafttretungsdatum:
01.07.1988
Text:
§ 285a. Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.